Allgemeine Geschäftsbedingungen - Apartment44

Zwischen dem Mieter und den Inhabern des Apartment44, Töschling 156, wird ein Mietvertrag abgeschlossen. Mit der Buchung bzw. mit dem Auftrag zur fixen Reservierung erkennt der Mieter die folgenden Allgemeinen Miet- und Stornobedingungen als verbindlich an.
1.Vertragsabschluss
Gemäß Reservierungsauftrag durch den Mieter erfolgt eine Buchungsbestätigung durch den Vermieter per Post, Email oder telefonisch. Mit der Buchungsbestätigung erhält der Mieter ein verbindliches Angebot mit Angaben über die Zahlung und Höhe des Mietpreises und Angaben über den Termin des Aufenthaltes. Das Angebot gilt als angenommen, wenn der Mieter nicht innerhalb von 4 Wochen widerspricht. Sofern nichts anderes erklärt wird,schließt der Mieter den Vertrag auch hinsichtlich der Unterbringung seiner Mitreisenden im eigenen Namen und ist somit für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten persönlich verantwortlich.
2. Fälligkeit und Zahlung
Interessenten für das Apartment erhalten ein Buchungsangebot. Die Buchung gilt als fixiert, wenn das Angebot angenommen und innerhalb von 4 Wochen nicht storniert wurde.
3. Kündigung und vorzeitige Beendigung des Mietvertrages von dem Mieter
Für Kündigung und Beendigung des Mietvertrages vor Ablauf der befristeten Mietzeit gelten die folgenden Bestimmungen:
3.1 Schriftliche Kündigung
Die Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich gegenüber dem Vermieter zu erfolgen. Im Streitfall hat der Mieter nachzuweisen, dass er die Kündigung erklärt hat.
3.2 Rücktritt vom Vertrag/Stornierung
Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn durch Rücktrittserklärung gegenüber dem Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Kostenlose Stornierungen sind, unabhängig vom Buchungsdatum, grundsätzlich möglich, soweit diese bis spätestens 30 Tage vor dem gebuchten Anreisetermin beim Vermieter eingehen. Ausnahmeregelungen werden als Teil der Reservierungsbestätigung sofort mit dem Gast schriftlich vereinbart. Die erhobenen Stornierungsgebühren bei Nicht-anreise oder Rücktritt belaufen sich nach dem Gesamtmietpreis in EURO wie folgt:
Ab 2022 gilt ein Mietangebot, dass vom Vermieter gestellt und vom Vermieter angenommen wird als fixe Vereinbarung und ein Rücktritt ist für das jeweilige Jahr nicht möglich. Bei Verhinderung ist jedoch die Weitergabe an eine Person beiderseitigen Vertrauens möglich. Die Vermieter empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
3.3 Vorzeitige Abreise bzw. verspätete Anreise des Mieters
Bei vorzeitiger Abreise bzw. verspäteter Anreise des Mieters ist der Mieter nicht berechtigt eine Rückerstattung vom Vermieter zu verlangen.
4. Mietdauer
Die Mietdauer ist im Mietvertrag (Buchungsbestätigung) festgelegt. Die Anreise erfolgt zwischen 16 Uhr und 20 Uhr, die Freigabe der Apartments bis spätestens 11 Uhr. 
5. Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Vertrages oder der Buchungsbestätigung. Die Informationen zur Vermietung des Apartments im Internet wurde nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt, für potenzielle Fehler wird aber keine Gewähr übernommen. Im Zweifelsfall bitten wir um telefonische Erkundigung. In außergewöhnlichen Fällen können manche Leistungen nicht zur Verfügung stehen. Das Mietobjekt darf nur von den vom Mieter angegebenen Personen bewohnt werden.
6. Haftung
Der Mieter haftet für die durch ihn oder mitreisende Personen verursachten Personenschäden sowie Sachschäden und Verlust der Mietsache, der Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, sofern sie den normalen gebrauchsüblichen Verschleiß bei sorgsamem Umgang übersteigen. Eltern haften für ihre Kinder. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Feuer und Wasserschäden am Eigentum des Mieters. Der Vermieter haftet für Sachschäden bei grobem Verschulden.
7. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich das Apartment einschließlich aller darin befindlichen Geräte pfleglich zu behandeln. Teile der Einrichtung sind Originalbestand und können daher bei Beschädigung ggf. nicht wiederhergestellt werden. Die Gäste werden daher gebeten, mit den Mobiliar und der Einrichtung sorgsam umzugehen. Besondere Vorsicht ist beim Umgang mit Flüssigkeiten (Säfte, Öl und Ähnliches) im Zusammenhang mit Holzoberflächen geboten. Alle Schäden, die durch den Mieter oder mitreisende Personen oder seinen Besuchern verursachten werden, sind dem Vermieter sofort anzuzeigen. Der entstandene Schaden muss vom Mieter dem Vermieter ersetzt werden. Gegenstände von besonderem Wert für den Vermieter sind auch dann Wiederherstellen zu lassen, wenn die Kosten den Wert der Sache übersteigen; ansonsten ist auf den Wert des Ensembles bei jedem Verschulden Rücksicht zu nehmen. Im Falle des Verlustes eines Schlüssels oder Schlüsselkarte ist der Mieter verpflichtet, die dadurch entstehenden Kosten und Schäden in Höhe eines Pauschalbetrags von 100,- Euro zu ersetzen. Kartenverluste sind sofort zu melden und derzeit kostenfrei. Das Mitbringen von Hunden und anderen (kleinen) Haustieren ist nicht gestattet. 
Das Rauchen im Apartment ist auf Rücksichtnahme anderer Mieter nicht gestattet. Anfallender Müll ist in die dafür bereitstehenden Behälter zu entsorgen. Beim Check-Out ist darauf zu achten, dass alle Fenster und Türen fest verschlossen sind.
8. Gewährleistung
Sollten beim Bezug der Zimmer Mängel festgestellt werden, so sind diese unverzüglich dem Vermieter zu melden. Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so ist der Mieter zur Mietminderung oder Kündigung berechtigt. Die Kündigung des Mietvertrages ist des Weiteren möglich, wenn die Nutzung durch höhere Gewalt wie Naturkatastrophen, Feuer etc. erheblich erschwert oder gefährdet wird.
Der gezahlte Mietpreis für die Restdauer des Mietverhältnisses wird in diesem Fall zurückerstattet.
9. Kündigung seitens des Vermieters
Der Mietvertrag kann ohne Einhaltung einer Frist seitens des Vermieters gekündigt werden, wenn Mieter oder mitreisende Personen sich in störender Weise so verhalten, sodass ihr Verbleiben im Haus anderen Gästen, der Eigentümerfamilie oder den Nachbarn nicht zugemutet werden kann. Die Aufnahme von zusätzlichen Personen ohne vorherige Absprache ist ein sofortiger fristloser Kündigungsgrund und für die Dauer der vertragswidrigen Nutzung kann der Vermieter einen angemessen Zuschlag für die Überbelegung verlangen.
10. Hausordnung
Die in dem Haus in jedem Zimmer ausliegende Hausordnung ist zu beachten, insbesondere die üblichen Ruhezeiten von 22 bis 8 Uhr.
11. Parkplatz
Besucher müssen öffentliche Parkplätze aufsuchen, diese stehen in zumutbarer Entfernung zur Verfügung. Für Beschädigungen, Einbruch oder Diebstahl der Fahrzeuge wird keine Haftung übernommen. 
12. Reisevertragsrecht
Der Vermieter ist kein Reiseveranstalter. Die Vorschriften zum Recht des Reiseveranstalters einschließlich seiner Haftung finden daher keine Anwendung. Die Vorschriften des MRG (des Mietrechtsgesetzes) gelangen ebenfalls nicht zur Anwendung, weil es sich nicht um eine Miete zu Wohnzwecken handelt. 
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Miet- und Stornobedingungen nichtig, unwirksam, anfechtbar oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden sich dann um eine zulässige Bestimmung bemühen, die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis ist der Ort, wo sich das vermietete Objekt befindet, also Töschling am Wörthersee. Gerichtsstand ist das Landesgericht Klagenfurt.
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